Einwendung FAQ & Tipps

Einwendungen machen – so geht’s!

Die Rechtslage

„Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Anhörungsbehörde Einwendungen gegen den Plan erheben.“ Das heißt hier: bis spätestens zum 26. August 2022.

Bundesverwaltungsverfahrensgesetz Paragraph 73, Absatz 4

Wer genau ist einwendungsberechtigt?

Einwendungsberechtigt ist jeder und jede, der oder die sich von der Planung betroffen fühlt. Das heißt: Anwohner*innen, Mieter*innen, Pächter*innen von Grundstücken, künftige Erben, Firmen, Gewerbetreibende, Hamburger*innen. Auch Kinder ab 7 Jahren können individuelle Einwendungen machen.

Darüber hinaus können sich noch äußern:

– Träger öffentlicher Belange (kurz: TöB), das sind vor allem Behörden, aber auch Unternehmen: Energieversorger, Wasserwerke, Entsorgungsfirmen, Betreiber von Telekommunikationsnetzwerken, Post, Bahn, Träger von Feuerwehr und Rettungsdienst etc.

– eingetragene Umweltverbänden (BUND; NABU usw.), die ein institutionelles Klagerecht haben.

– Verkehrsnutzer*innen, die direkt von den Baumaßnahmen (Straßen- und Schienensperrungen) betroffen sind.

Wichtig: Auch wenn eine Einwendung von vielen Menschen unterschrieben wird (Sammeleinsprüche), wird sie lediglich als eine Einwendung gezählt. Die einzelnen Einwender*innen haben dann kein Recht auf eine individuelle Beantwortung. Deshalb: Möge jeder selbst seine ganz individuellen Einwendungen (auch innerhalb einer Familie) formulieren und zu Papier bringen.

Verpflichtet mich meine Einwendung zu irgendetwas?

Nein, mit einer Einwendung entstehen keine finanziellen oder rechtlichen Verpflichtungen oder Nachteile. Die Behörde kann von den Einwender*innen keine Gebühren oder Kostenersatz verlangen, auch wenn sie die Einwendungen zurückweist. Aus der Abgabe von Einwänden resultiert auch keine Klagepflicht. Wer einen Einwand schreibt, kann – wenn er oder sie möchte – später am behördlichen, nicht-öffentlichen Erörterungstermin teilnehmen. Fazit: Keine Angst vor dem Schreiben einer Einwendung! Es handelt sich um ein sehr niederschwelliges Verfahren, bei dem – mit Ausnahme von Papier und Briefmarke – keine Kosten anfallen. Einsendeschluss der Einsprüche ist wie gesagt der 26.08.2022. Wichtig: Es zählt der Eingang beim Empfänger, nicht das Datum des Poststempels! Es ist ratsam, sich um einen Nachweis über die fristgerechte Einreichung zu bemühen. So kann bei der persönlichen Abgabe bei der Behörde bspw. eine Eingangsbestätigung erfragt werden.

Was geschieht mit meiner Einwendung?

Die Einwendungen übersendet die Anhörungsbehörde an die Deutschen Bahn Netz AG als Vorhabenträgerin mit der Bitte um eine Erwiderung und dem Eisenbahnbundesamt (EBA) zur Kenntnis. Die Vorhabenträgerin teilt der Anhörungsbehörde und dem EBA mit, ob und inwieweit sie den jeweiligen Einwendungen Rechnung tragen will. Die Anhörungsbehörde setzt dann einen Erörterungstermin fest, zu dem die Einwender*innen – und nur diese! -geladen werden. Der Termin ist nicht öffentlich. Hier werden die Einwendungen mit der Bahn und den Einwender*innen besprochen. Die Anhörungsbehörde leitet die Verhandlungen und „wirkt darauf hin, dass unklare Anträge erläutert, sachdienliche Anträge gestellt, ungenügende Angaben ergänzt sowie alle für die Feststellung des Sachverhaltsnotwendigen Erklärungen abgegeben werden.“ (§ 68, Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz). Das Eisenbahnbundesamt (EBA) kann an dem Termin teilnehmen, hat aber strikte Neutralität zu wahren. Es soll auf eine Einigung hingearbeitet werden. Die Anhörungsbehörde leitet danach die Planunterlagen samt Einwendungen sowie das Protokoll des Erörterungstermins mit eigener Stellungnahme dem EBA zu, das dann letztendlich entscheidet.

Wie sieht es mit dem Datenschutz aus?

Die Anhörungsbehörde gibt Name und Adresse jedes Einwenders, jeder Einwenderin an die Deutsche Bahn Netz AG weiter, damit diese zur geltend gemachten Betroffenheit Stellung nehmen kann. Du hast aber das Recht, dies zu untersagen, musst dies aber begründen.

Mögliche Gründe sind z. B.:

• Du oder ein Familienmitglied seid bei der Bahn beschäftigt,
• Du oder ein Familienmitglied habt geschäftliche Beziehungen zur Bahn.

Um die Weitergabe zu verhindern, kannst Du den nachfolgenden Text der Einwendung beifügen. Formulierungsvorschlag auf Extra-Blatt:

„Ich beantrage, mein anliegendes Einwendungsschreiben nur ohne Namen und Adresse, also anonymisiert, an die Antragstellerin weiterzugeben. Ich befürchte, dass mir ansonsten nicht zumutbare Nachteile entstehen würden.Zur Begründung trag ich vor: Ich/Ein Familienmitglied erhalte/erhält als … hin und wieder Aufträge von der Deutschen Bahn AG. Um dem Risiko zu entgehen, von Aufträgen ausgeschlossen zu werden oder Nachteile an meinem Arbeitsplatz hinnehmen zu müssen, bitte ich Sie, meine Einwendung anonymisiert weiterzuleiten. Ich möchte aber auf mein Bürgerrecht im Planfeststellungsverfahren teilzunehmen, nicht verzichten. Sollten Sie meinem Antrag nicht entsprechen, bitte ich um Nachricht.“

Was gehört in eine Einwendung?

Die Argumente, die bei einer Einwendung vorgebracht werden können, lassen sich grob in fünf Gruppen einteilen:

1. Umwelt- und Klimaschutz
2. Einschränkungen / Belästigungen während der Bauphase
3. Eingriff in persönliches Eigentumsrecht, Verletzung des Rechts auf Unversehrtheit etc.
4. Direkte Planungsfehler, Verstoß gegen geltende Gesetze bei der Planung, Verfahrensfehler
5. Mangelnde Alternativenabwägung

Mit welchen Worten verfasse ich meine Einwendung? Wie formuliere ich eine Einwendung?

Du kannst alle „Bauchschmerzen“ in Umgangssprache benennen. Ein reines „Nein“ ist jedoch keine Einwendung. Die Betroffenheit in eigenen Rechten muss möglichst detailliert geschildert und kritisiert werden. Was stört Dich persönlich an dem Vorhaben? Welche Belange beeinträchtigt es? Wovor hast Du im Hinblick auf das Vorhaben Sorge? Auf Deine persönliche Betroffenheit kommt es an! Die muss in der Einwendung genau benannt werden. Welches persönliche Rechtsgut wird betroffen sein, z.B. Recht auf Eigentum möglichst mit Angabe von Flur-Nr.; Recht auf Unversehrtheit der Gesundheit ggf. mit Angabe von persönlichen Gesundheitsrisiken.

Beim Planfeststellungsverfahren wird bei der Betrachtung der Einwendungen zwischen Deinen Interessen als vom Bauvorhaben Betroffener/Betroffene und den Interessen des Antragstellers (Bahn) bzw. der Allgemeinheit abgewogen. In Deiner Einwendung musst Du deshalb darlegen, wie und warum Du durch den Bau der Brücke in der geplanten Form beeinträchtigt werden könnten. Relevant für die Einwendung ist alles, was Dich persönlich (oder Deine Kinder) beeinträchtigen könnte. Beschreibe Deine Befürchtung also nicht allgemein, sondern auf Deine Person bezogen: „Ich befürchte …“

Auch „weiche“ Faktoren, wie verminderte Lebensqualität, Beeinträchtigung des Lebensumfeldes und Verlust von Freizeitmöglichkeiten zählen. Als Unternehmer*Innen, Freiberufler*Innen (im Homeoffice!!) und Arbeitnehmer*innen kannst Du auch Befürchtungen für Deine Unternehmen geltend machen. Du musst Deine Befürchtungen und Ängste, z. B. für Deine Gesundheit, nicht beweisen, indem Du konkrete wissenschaftliche Untersuchungen zu diesem Thema nennen. Es genügt, wenn die Einwendungen plausibel sind – der gesunde Menschenverstand reicht aus!

Schreib alles auf, was Dir auf der Seele liegt, wovon Du dich bei der vorliegenden Planung beeinträchtigt fühlst. Besser ein Argument zu viel, als eines zu wenig. Wenn sich ein Argument als nicht relevant herausstellt, schadet das nicht. Die anderen Argumente müssen trotzdem berücksichtigt werden.

Tipp 1: Je konkreter fassbar ein Sachverhalt ist, desto mehr Wirkung hat die Einwendung. Beschreibe Deine Befürchtung also nicht allgemein, sondern auf Deine Person bezogen. Beispiel: „Ich befürchte Beeinträchtigungen meiner Gesundheit durch den Bau- und späteren Betriebslärm.“

Tipp 2: Allgemeine Befürchtungen haben auch Bedeutung im Planfeststellungsverfahren. Sorge um die Natur, das Viertel, Arbeitsplätze, städtebauliche Entwicklung, Verschwendung von Steuergeldern, über mangelnde Bürgerbeteiligung sind im Planfeststellungsverfahren auch relevant und sollten vorgebracht werden.

Tipp 3: Argumentation von Stadt und Bahn in Frage stellen.

Neben der Darstellung Deiner Interessen kannst Du auch die Interessen der anderen Seite bestreiten. Solche Einwände müssen gut begründet werden, um zu wirken, sie sind daher eher das Feld von Jurist*innen. Als Meinungsäußerung können sie aber zusätzlich in jeder Einwendung erscheinen.

Richte Dein Schreiben an eine dieser drei Adressen. Du kannst Deine Einwendung auch persönlich abgeben.

Behörde für Wirtschaft und Innovation
Rechtsamt
Alter Steinweg 4
20459 Hamburg

Hier Öffnungszeiten checken: https://www.hamburg.de/bwi/

oder

Bezirksamt Hamburg-Mitte
Caffamacherreihe 1–3´
20355 Hamburg

Hier Öffnungszeiten checken: https://www.hamburg.de/mitte/

oder

Bezirksamt Altona
Jessenstr. 1
22767 Hamburg

Öffnungszeiten checken: https://www.hamburg.de/altona/3061404/oeffungszeiten-bezirksamt-altona/

Wichtig: Es kann keine Einwendung per E-Mail gemacht werden. Plus: Auf dem Brief müssen Name und Adresse stehen.

Hinweis: Keine Rechtsberatung

Wenn Du sichergehen willst, dass Deine Einwendung ausreichend ist und Dir auch im nachfolgenden Planfeststellungsverfahren, im Erörterungstermin und in einem eventuellen nachfolgenden Gerichtsverfahren Deine Rechte sichert, solltest Dich anwaltlich beraten und vertreten lassen. Die Initiative Sternbrücke kann nicht gewährleisten, dass die mit Hilfe ihrer Textbausteine erstellte Einwendung auch allen allgemeinen Anforderungen der Rechtsprechung und individuellen Anforderungen aus diesem Verfahren genügt.

Hier geht es weiter…

Einwendung schreiben: Kurzübersicht

Mögliche Einwendungsgründe

Briefvorlage der schriftlichen Einwendung

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