„Ich fühle mich von den Sternbrücke-Planungen betroffen
– welche Aspekte kann ich einwenden?“
Man kann die unterschiedlichsten Gründe haben, mit den derzeitigen Planungen nicht einverstanden zu sein: Es reicht von Städtebau bis Lärmschutz. Formuliere Deine Einwände. Wir haben einmal zu den verschiedenen Themen Beispiele zusammengetragen.
Folgen des Brückenbaus im Wohnumfeld
Ich befürchte eine Verschlechterung meines Lebens- und Wohnumfeldes durch eine massive Beschädigung des Stadtbildes in seiner gewachsenen kulturellen Identität, da die geplante Brücke ein Ausmaß hat, das für das Umfeld nicht passend ist.
Ich befürchte eine unzumutbare Verschlechterung meines direkten Wohnumfeldes durch die derzeit geplante Architektur der Brücke und durch Schallschutzwände. Wenn ein Neubau unabwendbar ist, fordere ich einen Wettbewerb, der andere Varianten vorstellt, die sich passender ins Viertel einfügen.
Ich protestiere gegen die Verschandelung des Stadtbildes und die Zerschneidung gewachsener Strukturen durch hohe Schallschutzwände. Ich fordere eine Erklärung, warum an dieser Stelle die Schallschutzwände errichtet werden sollen, dann aber wenige 100 Meter weiter nicht mehr. Ich fordere eine Planung, die ein schallreduzierendes Tempo vorsieht.
Gesundheit (dauerhaft)
Ich befürchte eine Schädigung meiner Gesundheit und Störung des Schlafs durch erhöhte Schadstoffbelastung durch Feinstaub und Elektrosmog, durch die zunehmende Zahl von Güter- und Fernzügen – und die mit dem geplanten Brückenbau einhergehende Verbreiterung der B4 (Stresemannstraße).
Ich fordere, dass die Stadt ihr Aufweitungsverlangen zurücknimmt und den Verkehr auf der Stresemann nicht zusätzlich befördert, sondern im Gegenteil sich für eine klimaschützende Abnahme des Verkehrs einsetzt.
Ich befürchte für mich und meine schulpflichtigen Kinder eine Verminderung von Leistungs-, Konzentrations- und Lernfähigkeit durch die Bautätigkeit und die dauerhafte Zunahme des Bahn- (und Auto)verkehrs.
Ich befürchte ein erhöhtes Unfallrisiko durch die geplante Zunahme von Güterverkehr mit Gefahrengut – sowohl auf der Bahnstrecke als auch auf der B4, die im Zuge des Brückenersatzbaus verbreitert werden soll.
Ich fordere deshalb, dass auf der Stresemannstraße, die durch ein eng bebautes Wohngebiet führt, kein Gefahrgut mehr transportiert werden darf.
Ich befürchte gesundheitliche Beeinträchtigung und einen Verlust von Lebensqualität durch die Veränderung des Mikroklimas durch das Fällen von etwa 44 Alleebäumen, die bereits 30 bis 50 Jahre alt sind. (Alter ist im Online-Baumkataster einsehbar. www.hamburg.de/strassenbaeume-online-karte/). Ich fordere eine Planung, die den Bestand der Bäume möglich macht.
Ich bin durch [Krankheit nennen] vorbelastet und befürchte eine stressbedingte Verschlimmerung dieser Krankheit. Ich sehe mein Recht auf Unversehrtheit der Gesundheit durch die geplanten Neubau der Brücke stark beeinträchtigt – sowohl in der Bauphase als auch im späteren Betrieb. Insbesondere, da Gutachten zeigen, dass eine Sanierung der Brücke möglich ist, sehe ich mit der derzeitigen Planung mein Recht auf körperliche Unversehrtheit verletzt.
Klimawandel
Ich und meine Kinder sind durch von Menschen beschleunigten Klimawandel betroffen. In diesen Zeiten sollten wir den Ausstoß von CO² reduzieren. Die mit dem Brückenneubau geplante Verbreiterung der Stresemannstraße befördert hingegen den CO²-Ausstoß.
- Ich fordere, dass keine Straßenverbreiterung (B4) vorgenommen wird.
- Ich fordere, dass die Straßenbäume, die für den Transport der vormontierten Brücke von der Brammerfläche bis zur Kreuzung gefällt werden sollen, stehen bleiben können. Auch anschließende Neuanpflanzungen könnten über Jahrzehnte nicht im gleichen Maße als CO²-Speicher fungieren und haben keine positiven Auswirkungen auf das Mikroklima an der Max-Brauer-Allee.
- Des Weiteren fordere ich den Beleg, dass klimaneutral geplant und gebaut wird. Siehe:
https://wupperinst.org/a/wi/a/s/ad/5074/
Ich bin durch den von Menschen beschleunigten Klimawandel betroffen. Ich fordere eine Planung, die dezidiert das Erreichen der Klimaziele berücksichtigt. Mit dem Abriss der bestehenden Brücke werden u.a. Ressourcen (Stahl) verschwendet. Ich fordere eine Berechnung und Planung, die klimaneutrales Bauen oder Sanieren belegt.
Erhalt und Sanierung von Altanlagen ist unter den Aspekten der Hamburger Klimaschutzplans sowie des Klimawandels generell ein Gebot der Stunde. In den Planunterlagen finden sich keinerlei Untersuchungen zu den mit dem Neubau und Abriss der Bestandsanlagen vs. Sanierung verbundenen CO² Emissionen. Eine entsprechende CO² Bilanzierung wurde nicht vorgenommen. „Das ist fehlerhaft und nachzuholen. Auch das Schutzgut Klima wurde fehlerhaft nicht im Rahmen der Umweltverträglichkeitsvorprüfung betrachtet.“
Mit dem für die Baumaßnahmen notwendigen Fällen von 90 Bäumen, davon 54 nach Hamburger Baumschutzverordnung geschützte!, erfolgt ein ernstzunehmender Eingriff in das Stadtklima, von dem ich mich als Bürger*in Altonas ausgesetzt sehe. Die Baumfällmaßnahmen wären bei einer Sanierung nicht erforderlich, dies ist ein ganz wesentlicher Aspekt einer Variantenabwägung, der nicht ausreichend betrachtet wurde.
Wirtschaftliche Nachteile
Ich befürchte durch die Bauarbeiten und die mit dem Brückenneubau gewollte Zunahme von Bahn- und Autoverkehr eine Einschränkung meiner Arbeitsfähigkeit, da ich Zuhause im Home-Office arbeite
Der Abriss der denkmalgeschützten Sternbrücke und die Zerstörung der dort angesiedelten Clubszene sind schädlich für das Image Hamburgs als touristenfreundliche Stadt. Für die Bürger Hamburgs, wie für auswärtige Besucher sind denkmalgeschützte Bauten, Industrie und Verkehrsanlagen sowie entsprechende Kulturveranstaltungen ein wesentlicher Anziehungspunkt für einen Besuch in Hamburg. Der geplante Ersatz einer filigranen, technisch anspruchsvollen Brücke durch eine gesichtslose Standardkonstruktion vermindert die Attraktivität Hamburgs als Touristenziel.
Die ausgelegten Planfeststellungsunterlagen enthalten keinerlei Angaben über die mit dem Neubau und dem Abriss der Bestandsbrücke im Vergleich zu einer Sanierung verbundenen Kosten, wer diese trägt und wie diese finanziert werden. Als Steuerzahlerin bin ich von möglicherweise ungünstigen Planung betroffen und verlange daher Auskünfte über die Finanzierung.
Generell sind den Planfeststellungsunterlagen kein Kosten-Zeitplan sowie ein Finanzierungsplan beigefügt. Da davon auszugehen ist, dass bei einem Neubau der Brücke die Gesamtkosten vom Steuerzahler aus Bundesmitteln (Mitteln der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV)) und speziell vom Hamburger Steuerzahler im konkreten getragen werden, bin ich als Steuerzahler von dieser Maßnahme betroffen und verlange eine transparente Darstellung der Kosten, möglichen Kostenrisiken und der Finanzierung des Projektes.
Eine Darstellung der Kosten und Finanzierung bei einer möglichen Sanierung und deren Auswirkungen für den Steuerzahler fehlt ebenfalls. Das ist fehlerhaft .
Beteiligung
Als direkte Anwohnerin fordere ich eine angemessene Beteiligung, die bislang in keiner Weise stattgefunden hat, an der Planung dieser Baumaßnahme, die eine so einschneidende und irreversible Veränderung meines Wohnumfeldes bedeutet.
Der Standort der Sternbrücke liegt in einem dicht besiedelten Gebiet, daher ist eine Einbeziehung der Bürgerinnen schon in der Frühphase der Planung geboten. Dies ist aber ausweislich der Unterlagen nicht geschehen, weil die Projektvorbereitungen schon seit 2014 laufen. Dieses Verhalten missachtet die Anwohnerinnen. Nach abgeschlossener Planung über das Unabänderliche lediglich zu informieren, ist keine Bürgerbeteiligung. Ich fordere Neuplanung und eine Teilhabe.
Gesundheitliche Beeinträchtigung während der Bauphase
In Teilen der Bauphasen soll sieben Tage in der Woche rund um die Uhr gearbeitet werden. Ich befürchte dadurch Lärmstress für Anwohnerinnen und Passantinnen durch Signalhupen, Maschinenlärm und Baustellenverkehr.
Ich wende mich insgesamt gegen das Vorhaben, da hierdurch mein Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit (Art. 2, Abs. 2 Grundgesetz) und Eigentum Art. 14 Abs. 1 GG verletzt wird. Meine Grundrechte stellen höherrangiges Recht dar, als die ausschließlich nur wirtschaftlichen Belange auf Seiten des Antragstellers als Träger des Vorhabens, zumal dieser als Staatsunternehmen sich nicht auf Grundrechte berufen kann. Die Planungen berücksichtigen die Belange der Umwelt insgesamt nicht in ausreichendem Maße, obwohl die Verwaltung im Rahmen ihrer Tätigkeit gem. Art. 20a GG hierzu bei Planungs- und Abwägungsentscheidungen verfassungsrechtlich verpflichtet ist. „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“
Planung
Es wurde keine Betroffenheitsanalyse gemacht, d.h. wie viele Bewohnerinnen entlastet und wie viele durch den Neubau neu belastet werden.
Die Grundlagen der Planung sind fragwürdig. Die Prognosen sind angesichts der aktuellen Entwicklungen äußerst unsicher. So wird bei der Annahme der zukünftigen Verkehrsaufkommen die Auswirkung steigender Rohstoffpreise nicht ausreichend berücksichtigt.
Folgt man dem Anspruch, den Verkehr in der Stadt klimagerecht umzuorganisieren, kann es kein erhöhtes Verkehrsaufkommen auf der B4 geben, sondern es müsste im Gegenzug sinken. Das heißt, eine Verbreiterung der Straße ist weder nötig noch sinnvoll. Und das bedeutet, dass die Brücke nicht das Ausmaß haben muss, das derzeit geplant ist.
Im Rahmen der Vorhabenprüfung wurde keine Abwägung vorgenommen zwischen der Sanierung der Brücke am gegenwärtigen Standort und dem Abriss und Neubau. Deutsche Bahn und die FHH haben sich ohne Beteiligung der Öffentlichkeit sehr früh auf Abriss und Neubau der Brücke festgelegt. Damit fehlt es an einer ordnungsgemäßen Alternativenprüfung. Für die Variante Neubau wurden zwar in der Drucksache 22/2023 Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft eine Variantenbetrachtung nachgeschoben, die aber keinen Eingang in die Planfeststellungsunterlagen gefunden haben. Allein dies ist schon als Verletzung des Abwägungsgebotes zu rügen.
Für die Variante Neubau wurden zwar einige Alternativen aber nur kursorisch betrachtet, und nur eine Variante näher beleuchtet, die aufgrund der Massivität des Eingriffs in die Bestandsbausubstanz sowie aufgrund der Kosten von vornherein ausscheiden musste. Insgesamt wurde bei allen Untersuchungen im Rahmen der Planfeststellung den städtebaulichen und stadträumlichen Aspekten gar kein oder nur ein unzureichender Aufmerksamkeit geschenkt, dies gilt besonders für die Belange der unmittelbar von den Baumaßnahmen betroffenen Bürger und Bürgerinnen wie mich, meine Familie und die Nachbarn. Ergänzend nehmen ich Bezug auf die Einwendung des Denkmalvereins Hamburg e. V. und machen mir die dortigen Argumente auch hier zu eigen.
Der Neubau der Brücke wird von der FHH u.a. deswegen gefordert (sog. Aufweitungsverlangen), um die Stresemannstraße vierspurig auszubauen und die Verkehrsbeziehungen zwischen Fußgängern / Radfahrern und MIV, LKW-Verkehr und dem ÖPNV neu zu ordnen. Die Planungen für den öffentlichen Straßenraum sind integrale Bestandteile des Projektes, da sie zur Ablehnung der Sanierungsvariante seitens der FHH führten. Allerdings sind in den ausgelegten Unterlagen die Projektplanungen und Planungsabwägungen verschiedener Lösungen für den Straßenverkehr überhaupt nicht enthalten. Die Unterlagen beziehen sich rein auf den eisenbahntechnischen Teil des Projektes. Somit wird nur ein Teilaspekt des Gesamtprojektes dem Beteiligungsverfahren mittels dieser Auslegung zugänglich gemacht. Damit wird das Gesamtprojekt nur unvollständig dargestellt. Dies ist als grober Mangel des gesamten Verfahrens festzustellen. Die Argumentation, dass nur die Bahn Gegenstand der Planfeststellung ist, die Straße lediglich als notwendige Folgemaßnahme mitgeplant wird und eine Betrachtung des Straßenraums daher ausgeblendet werden kann, ist angesichts der Verquickung (Aufweitungsverlangen der Stadt) unsinnig.
Den Planfeststellungsunterlagen ist nicht zu entnehmen, dass es für den Neubau der Sternbrücke einen ergebnisoffenen Ingenieur-/Architektenwettbewerb gegeben hat. Auch die Erstellung der Gutachten wurde nicht ausgeschrieben. Da der Bau der Brücke vollständig aus öffentlichen Mitteln finanziert wird, hätte angesichts der Auftragssumme ein europaweiter Ingenieur-/Architektenwettbewerb ausgeschrieben werden müssen. Dies ist als grober Verfahrensfehler zu bewerten.
Als Radfahrer komme ich häufig an der Engpassstelle Sternbrücke vorbei. Aus den Unterlagen ist aber nicht zu entnehmen, wie die Radwegeführung während der 4-jährige Bauphase und nach Fertigstellung erfolgt. Damit ist mir eine sachgerechte Beurteilung des Projektes nicht möglich. Angesichts der engen räumlichen Situation kann die Baustellenplanung nicht der Ausführungsplanung vorbehalten bleiben, sondern müssen die wesentlichen Punkte bereits im Planfeststellungsverfahren zur Sicherung meiner Rechte behandelt werden. Bei einer Sanierung der Brücke sind deutlich geringere Einschränkungen für den Fuß- und Radverkehr zu erwarten. Eine Darstellung der Sperrungen/Umleitungen für Radfahrer und Fußgänger bei beiden Varianten ist den Unterlagen nicht enthalten. Dies ist ein grober Mangel. Die Planfeststellungsunterlagen enthalten keinerlei Verkehrsuntersuchungen und -prognosen, über die derzeitige Verkehrsbelastung der Hauptverkehrsachsen Max-Brauer-Allee und Stresemannstraße sowie deren künftige Entwicklung. Diese Untersuchung ist nicht erfolgt oder wurde den ausgelegten Unterlagen nicht beigefügt. Das ist ein substantieller Mangel. Ich habe einen Anspruch darauf, dass die Auswirkungen des Projektes auf den Straßenverkehr von einer neutralen Stelle beurteilt werden. Aus der fehlenden Untersuchung des Straßenverkehrs – zumindest in den dem Planfeststellungsverfahren zugrunde liegenden Dokumenten – folgt dann auch, dass es keine Analyse möglicher alternativer Verkehrsführungen insbesondere für Radfahrer gibt, um den hochbelasteten Verkehrsknoten zu entlasten. Auch dies ist schwerer Abwägungsfehler anzusehen. Der Neubau der Sternbrücke erfolgt ohne ein Gesamtkonzept für die künftige Nutzung der Verbindungsbahn (siehe Pläne für den sogenannten Ferlemann-Tunnel), die zur Kapazitätserhöhung um einen zweigleisigen Tunnel für S- oder Fernbahn ergänzt werden soll. Nur eine gesamthafte Betrachtung der Ausbaunotwendigkeiten der Verbindungsbahn erlaubt eine sachgerechte Beurteilung des Projektes. Davon kann anhand der ausgelegten Unterlagen nicht ausgegangen werden.
Die mit dem Neubau einer verbreiterten Sternbrücke verfolgten Ziele für den Straßenverkehr (vierspuriger Ausbau der Stresemannstraße) sind nicht zukunftsfähig. Eine Reduzierung der Stresemannstraße auf zwei Autofahrspuren und entsprechend breite Rad- und Fußwege, welches entweder die Sanierung der Sternbrücke oder einen deutlich geringer dimensionierten Neubau ermöglicht hätte, wurde nicht analysiert. Dies ist als grober Abwägungsfehler zu sehen.
Eigentümerinnen
Als Grundstückseigentümerin befürchte ich die wirtschaftlichen Nachteile (Wertminderung der Immobilie), die sich durch den Neubau, wie er derzeit geplant ist, ergeben.
Die Erschütterungen dürfen nicht höher sein als vorher und sind auf die Maximalwerte der DIN 4150 zu begrenzen.
Ich fordere ein Beweissicherungsverfahren für meine Immobilie durch eine neutrale Stelle. Die Kosten hierfür hat die Vorhabenträgerin zu übernehmen.
Diese Immobilie ist meine private Alters- und Pflegevorsorge. Sie wird durch den Bau der überdimensionierte Brücke (Verschattung, erhöhtes Verkehrsaufkommen, Veränderung des direkten Umfeldes) entwertet. Ich fordere eine Neuplanung der Brücke und/oder Schadenersatz.
Ich bin Vermieter*in und befürchte Mietminderung aufgrund von Baulärm, erhöhtem Verkehrsaufkommen und dauerhafte Verschattung durch die geplante 26 Meter hohe Brücke. Ich fordere Neuplanung und/oder Entschädigung.
Für Bewohner, die in der Sichtachse des sehr hohen (26 Meter) geplanten Neubaus wohnen, würde auch folgender Einwendungsgrund zutreffen:
(Hintergrund-Info: Die errechnete Nähe zum Neubau von 390 Meter betrifft auf der Stresemannstraße die Hausnummern 54 (gerade Nummern), bzw. 63 (ungerade) bis zur Hausnummer 159. Auf der Max-Brauer-Allee beinhaltet der kritische Radius die Hausnummern 165 (ungerade), bzw. 172 (gerade) bis zur Hausnummer 273. Fast die gesamte Wohlers Allee ist innerhalb des Radius, also etwa von Wohlers Allee 6 bis zum Ende.)
„Ich bin Bewohner:In der Max-Brauer-Allee Nr. …../ der Stresemannstraße Nr. …. / der Wohlersallee … Nr….
Ich lebe somit innerhalb des erheblich beeinträchtigten Sichtbereichs der geplanten Stabbogenbrücke, nach Hinweisen aus der Fachliteratur anzunehmen mit einem Radius des 15fachen der Bauwerkshöhe von ca. 26m = ca. 390m.
Ein Bauwerk in dieser Höhe und in einer für den Stadtteil wesensfremden Gestaltung stellt für mich/ für uns in jedem Fall eine erhebliche und im Nahbereich zur Brücke besonders belastende visuelle Störung dar. Ich fordere, dass diese zu erwartenden, negativen Auswirkungen auf das Ortsbild und das Landschaftserleben im Rahmen einer formellen Umweltverträglichkeitsprüfung mit Beteiligung der Öffentlichkeit analysiert und geprüft werden.“
Für Betroffene, die nicht so nah wohnen oder die in einer Nebenstraße (also nicht Sichtachse) wohnen, könnte folgender Passus zutreffen:
„Ich wohne (Adresse) und somit in unmittelbarer Nähe der geplanten Stabbogenbrücke. Ich protestiere mit Nachdruck gegen die Verstellung der Sichtbeziehung von der Max-Brauer-Allee (vom Schulterblatt her kommend) auf den Kirchturm St. Johannis. Dies ist eine erhebliche Störung eines für den Stadtteil zentralen und identifikationsstiftenden Baudenkmals und ein erheblicher Eingriff in das stadtgeschichtliche und künstlerische Kulturgut Hamburgs.
Ich fordere, dass diese zu erwartenden, negativen Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild und auf das kulturelle Erbe im Rahmen einer formellen Umweltverträglichkeitsprüfung mit Beteiligung der Öffentlichkeit analysiert und geprüft werden.“